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Arbeitsrecht und Arbeitsstrafrecht

Einen weiteren Schwerpunkt der Kanzlei bildet das Arbeitsrecht und das Arbeitsstrafrecht


Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit arbeitsrechtlichen Verfahren sowie Verfahren im Wirtschaftsrecht können wir Ihre Chancen und Risiken auch in Gerichtsverfahren gut abschätzen und versuchen mit Ihnen gemeinsam ein bestmögliches und wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis zu erzielen.

 

Wir sind vor allen deutschen Arbeitsgerichten vertretungsberechtigt und treten überwiegend vor den Arbeitsgerichten in Karlsruhe, Pforzheim, Stuttgart, Heidelberg, Mannheim, Darmstadt, Offenbach am Main und Frankfurt am Main auf, so dass wir mit deren Rechtsprechung bestens vertraut sind.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und leitende Angestellte in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen außergerichtlich sowie gerichtlich, insbesondere bei Fragen zu:

 

Arbeitsvertrag und Dienstvertrag: wir prüfen und gestalten Ihren Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Dienstvertrag oder Vorstandsvertrag mit Zielvereinbarungen, Sonderzahlungen, Regelung zu Dienstwagen oder Vereinbarung zu Rückzahlung bei Fortbildungen.

 

Aufhebungsvertrag, Abfindung

 

Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigung eines leitenden Angestellten

 

Kündigungsschutzklage, Prozess

 

Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht: wir beraten und vertreten Sie in arbeitsgerichtlichen Verfahren, sei es in Fragen zum Gehalt, Urlaub, zur Befristung, zur Kündigung, Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung und Versetzung und bei Fragen zu Umstrukturierung, Sozialplan und Abfindung und Betriebsübergang.

 

Insolvenzarbeitsrecht, Kündigung bei Insolvenz

 

alltägliche Fragen im Arbeitsrecht oder Personalrecht

 

Betriebsrat, Betriebsverfassungsrecht

 

Umstrukturierung, Outsourcing, Restrukturierung

 

Externe Personalabteilung, HR Manager, Interims-Manager

 

Handelsvertreter, Vertriebsrecht

 

Leitender Angestellter, Geschäftsführervertrag

Wir beraten und vertreten Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder als leitender Angestellter oder das Unternehmen zu Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Durchführung des Anstellungsverhältnisses, so zu leistungsbezogener Vergütung, Zielvereinbarung, Bonus, compensation & benefit, sowie auch zur Beendigung des Anstellungsvertrags.

 

Arbeitsstrafrecht: wir beraten und begleiten Sie bei Prüfungen durch den Zoll, den Finanzbehörden und die Sozialversicherung, sowohl bei Betriebsprüfungen, als auch bei unangekündigten Prüfungen (Nachschau), in Ermittlungsverfahren oder bereits eröffneten Verfahren im Steuerstrafrecht und dem Arbeitsstrafrecht ( Vorwurf des Sozialversicherungsbetruges, Nichtabführung von Lohnsteuern, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen, Haftung des Geschäftsführers ). Wir unterstützen hier gerne ihren Steuerberater.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beraten und vertreten wir Sie im Raum Karlsruhe in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Walzbachtal, Pfinztal, und Weingarten sowie natürlich auch überörtlich.

 

Im Arbeitsrecht sind meist äußerst kurze Fristen einzuhalten!

 

Falls Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf !

 

Sie benötigen eine kompetente Rechtsberatung? Fragen Sie uns! Tel. 07247 | 954540

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