Ehevertrag
Leider wird mittlerweile fast jede zweite Ehe geschieden.
Bei einer Trennung oder Scheidung regelt ein Ehevertrag die anstehenden Fragen beider Ehepartner zum Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich, zu der gemeinsamen Immobile, zu dem Zugewinnausgleich, sowie ggf. die Vermögensaufteilung für die Zukunft.
Wurden mit einem Ehevertrag bereits die wesentlichen Punkte wie Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und Aufteilung des Vermögens geregelt, kann von den Parteien meist auch eine sogenannte "schnelle" Scheidung durchgeführt werden.
Auch vor der Ehe kann bereits ein Ehevertrag geschlossen werden.
Dies ist dann sinnvoll, wenn Sie über erhebliches Vermögen verfügen und/oder Eigentümer einer Firma sind oder Anteile an einem Unternehmen besitzen.
Ein Ehevertrag kann aber auch jederzeit während der Ehe geschlossen werden, gerade auch wenn Sie sich bereits in der Trennungs- oder Scheidungsphase befinden.
Dies empfiehlt sich insbesondere dann, wenn einvernehmliche Regelungen in den Bereichen
- Unterhalt bei Trennung und nach der Ehe
- Kinder, Kindesunterhalt und Sorgerecht,
- gemeinsames Haus oder gemeinsame Immobilie
- Rente, Versorgungsausgleich
- Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens
getroffen werden sollen.
Es empfiehlt sich, wegen der erheblichen Folgen eines Ehevertrages bei der Gestaltung einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen und den Ehevertrag sodann notariell beurkunden zu lassen.
Beachten Sie bitte, dass der beurkundende Notar Sie zu dem Inhalt und den Folgen des Ehevertrags nicht beraten darf ! Und auch regelmässig für alle Folgen dazu die Haftung ausschliesst.
Wir helfen Ihnen gerne eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelung zu erarbeiten, die selbstverständlich Ihre wirtschaftliche und auch Ihre steuerliche sowie erbrechtliche Situation berücksichtigt.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Steuerrecht in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Karlsruhe-Durlach.
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