
Steuerrecht im Arbeitsrecht
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Arbeitsstrafrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht hat sich Frau Rechtsanwältin Kerstin Wisniowski auf die Berührungspunkte zwischen den beiden Fachbereichen Arbeitsrecht und Steuerrecht ( Steuerhinterziehung und Steuerstrafrecht), dem Arbeitsstrafrecht spezialisiert.
So beraten und vertreten wir Unternehmen, Unternehmer/-innen und Arbeitnehmer /-innen bei folgenden Sachverhalten:
- Mindestlohn
- Veruntreuung von Arbeitsentgelten
- Sozialversicherung
- LohnsteuerhinterziehungÂ
- Schwarzarbeit
- Illegale Ausländerbeschäftigung
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitnehmerentsendung
- Niedriglohnzahlungen, Verstösse gegen das Mindestlohngesetz
- Haftung des UnternehmersÂ
- Haftung für Unfälle am Arbeitsplatz
- complianceÂ
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Sollten also morgens ein paar nette Herren vom Zoll oder der Steuerfahndung in Ihrem Flur oder vor Ihrer Sekretärin stehen, so sollten Sie uns umgehend auf unserem Notfalltelefon kontaktieren: 0170-2152117.
Erste Tipps- und Verhaltenshinweise bei Durchsuchungsmassnahmen finden Sie hier!
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Auch Kollegen und Steuerberaterkanzleien können sich gerne bei Problemen Ihrer Mandantschaft in den o.g. Bereichen an uns wenden und uns fallspezifisch zur Beratung und Zusammenarbeit hinzuziehen.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll direkt an Frau Rechtsanwältin Wisniowski unter o.g. Notfallrufnummer.
Jetzt Termin vereinbaren: 07247 / 954540
Sie erreichen uns auch einfach per E-mail an info@arbeit-und-familie.com.