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Abfindung, Abwicklungsvertrag, Aufhebungsvertrag

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Geschäftsführer sowie auch Arbeitgeber zur einvernehmlichen Vertragsbeendigung, wie Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und zum Thema Abfindung.

 

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes bezahlt wird.
Im Allgemeinen hat ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Genauso wenig muss ein Arbeitgeber bei einer Kündigung immer eine Abfindung bezahlen.

 

Rechtlich beansprucht werden kann eine Abfindung nur dann, wenn dies vereinbart wurde oder eine Betriebsvereinbarung, ein Sozialplan oder ein Tarifvertrag dies vorsieht.

 

Oft wird bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung vereinbart.
Dies geschieht zumeist in Kündigungsschutzverfahren. Zwar ist die Kündigungsschutzklage zunächst auf die gerichtliche Feststellung gerichtet, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Allerdings ist es oft sinnvoll, dass der Arbeitgeber bei guten Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage eine Abfindung zahlt, um ein weitergehendes finanzielles Risiko abzufangen.
Dies ist insbesondere bei der Kündigung eines Mitgliedes des Betriebsrats oder eines Arbeitnehmers mit Sonderkündigungsschutz, wie in Elternzeit und Mutterschutz oder Schwerbehinderte der Fall.

 

Der Arbeitgeber hat weiter nach § 1 a KSchG die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung anzubieten für den Fall, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.

 

Als Fachanwalt im Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beraten und vertreten Sie bei der Prüfung ob und ggf. wie hoch eine Abfindung gezahlt wird, unter Beachtung auch der steuerlichen Besonderheiten, und führen die Verhandlung hier für Sie.

 

Weiter gestalten wir für Sie die rechtssichere Vereinbarung (gerichtlicher Vergleich, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag) hierzu und den weiteren Fragen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie Zahlung von Restlohn, Urlaubsabgeltung und Wettbewerbsverbote.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht beraten und vertreten wir Sie im Raum Karlsruhe in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Walzbachtal, Pfinztal, und Weingarten sowie natürlich auch überörtlich.


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