Kunst im Nachlass
Das Thema Kunst im Nachlass oder im Erbe findet sich öfter als man denkt.
Erben von Kunst - plötzlich findet sich im Erbe ein Bild, eine Skulptur, alte Münzen, in einem Schliessfach des Verstorbenen taucht ein Bild oder ein anderer Kunstgegenstand auf.
Es stellt sich dann die Frage, woher kommt dieses Bild, die Kunst, und was ist sie wert ?
Wir helfen Ihnen bei der Bewertung der Kunst im Nachlass oder im Erbe, sowie dann ggf. auch bei der Veräusserung.
Für diese Fälle greifen wir auf Fachleute zurück, die die Provenienz erforschen, sowie auf Kunstvermittler oder Auktionshäuser.
Gerne helfen wir auch bei Fragen zum Thema Vererben von Kunst, Kunstgegenständen oder Sammlungen. Oft ist es Ziel des Erblassers, dass Kunst im Nachlass oder Erbe, oder eine Sammlung oder einzelne Kunstgegenstände (Bilder, Skulpturen, Schmuck) erhalten bleiben und bestimmten Personen zugewandt werden. Im Einzelfalle sollen diese auch der Öffentlickeit zugänglich gemacht werden, so Museen oder über Auktionshäuser.
Wir beraten Sie hier unter Hinzuziehung von Spezialisten für Kunstrecht gerne bei der erbrechtlichen Gestaltung Ihrer Wünsche.
Gab es in Ihrer Vergangenheit ein bekanntes Bild, Schmuckstück oder Kunst in der Familie, die möglicherweise abhandengekommen ist oder ist Ihre Familie ggf. vor langer Zeit enteignet worden?
Findet sich ein gleiches Bild sogar möglicherweise in einem Museum oder in einem Katalog?
In einem solchen Falll bitten wir um schnelle Kontaktaufnahme - wir werden Sie dann auf Fachleute der Provenienzforschung verweisen und mIt Kollegen zusammenarbeiten, die allein auf dem Gebiet der Rückforderungsansprüche aus Enteignungsfällen spezialisiert sind.
Es sei an dieser Stelle die Lektüre des Buches des Autors Stefan Koldehoff "Die Bilder sind unter uns-Das Geschäft mit der NS Raubkunst", Eichborn Verlag, sehr empfohlen. (keine Werbung - Nennung des Werks aus Überzeugung)
Bei Fragen zum Thema Kunst im Erbe oder im Nachlass rufen Sie uns bitte an: 07247-954540