Nachlass und Nachlass im Ausland
Erbe im Ausland, Erbrecht mit Auslandsbezug
Oft befindet sich Vermögen oder Immobilien im Ausland, wie z.B die Ferienwohnung auf Mallorca odr die Konten in der Schweiz. Oder der Erblasser ist selbst Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland.
Hier kommt dann die Frage auf, welches Erbrecht (aus welchem Land) kommt nun zur Anwendung und wie sieht die Steuerlast aus?
Muss das versteuert werden, wenn ja, wo und wieviel?
Womöglich wurde das Geld auf den Konten in der Schweiz bisher gar nicht versteuert?
Es stellen sich somit viele Fragen mit Auslandsbezug.
Wichtig ist zuächst auch, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte, ob er verheiratet war, und ob es einen Ehevertrag oder ggf. einen Erbvertrag oder ein Testament gibt?
Wo war sein letzter Wohnsitz?
Und was sagt das Recht des Landes, in dem dieser lebte und/oder das Vermögen liegt ?
Es stellen sich hier viele Fragen, erst nach Beantwortung dieser kann das hier anwendbare Recht bestimmt werden.
Innerhalb der Länder der EU, mit Ausnahme der Staaten Dänemark, Großbritannien und Irland, wurde im Jahre 2015 zur Vereinheitlichung die EU-Erbrechtsverordnung für alle Fäelle ab August 2015 eingeführt.
Danach entscheidet nun der letzte "gewöhnliche" Aufenthalt des Erblassers, welche erbrechtlichen Regelungen welches Landes dann anwendbar sind.
Ob dieses für Sie so gewollt ist und passend ist, können Sie erst nach fachkundiger Beratung entscheiden.
Es besteht hier auch die Möglichkeit in einem Ehevertrag oder einem Testament eine Rechtswahl vorzunehmen.
Erst nachdem geklärt ist, welches Erbrecht für Sie überhaupt anwendbar ist, kann geprüft werden, ob ein etwaig vorliegendes Testament oder ein Erbvertrag oder auch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hier überhaupt anerkannt werden!
Das in Deutschland bestehende Pflichtteilsrecht gibt es beispielsweise in einigen Ländern gar nicht!
Sollten Sie daher einen Bezug zum Ausland haben, so sollten Sie unbedingt bei der Erstellung von Testamenten und Planung Ihres Nachlasses fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Zur Beratung vor dem Erbfall sowie auch bei der Abwicklung im Ausland stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Wir können hier auf erfahrene Spezialisten im Ausland, so z.B. in Spanien, in Griechenland und in der Schweiz, zur Unterstützung bei der Abwicklung zurückgreifen.