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Beförderung, Klage bei Nicht-Beförderung, Konkurrentenschutz im Beamtenrecht

Nach Einführung des Leistungsprinzip im Beamtenrecht ist eine Beförderung an das Kriterium der Leistung geknüpft, diese wird regelmässig festgehalten in der Beurteilung.

 

Die Beurteilung ist nunmehr entscheidend für eine anstehende Beförderung. Das Beamtenrecht unterscheidet hier die Regelbeurteilung und die Anlassbeurteilung, so bei Stellenwechsel oder anderem Anlass. Somit ist die Beurteilung nun oft zentrales Thema bei der Klage gegen Beförderung eines Konkurrenten, Konkurrentenschutz.

 

Der Beamte kann sich gegen eine schlechte oder fehlerhafte Beurteilung durch seinen Dienstherrn wehren.

 

Dem Beamten ist angeraten hier frühzeitig den Personalrat hinzuzuziehen, sowie einen -ggf. im Beamtenrecht erfahrenen- Rechtsanwalt. Denn eine fehlerhafte oder schlechte Beurteilung kann bei einer anstehenden Beförderung zu einer Nichtberücksichtigung des Beamten führen.

 

Wir beraten Sie als Rechtsanwalt spezialisiert im Beamtenrecht gerne auch zu Ihrer Beurteilung und zur Überprüfung dieser.

 

Sollte ein anderer Beamter zu Unrecht vor Ihnen befördert worden sein, überprüfen wir gerne mit Ihnen das Beförderungsverfahren und setzen ihre Ansprüche auf Konkurrentenschutz gerichtlich für Sie durch.
Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall frühzeitig an einen im Beamtenrecht erfahrenen oder spezialisierten Rechtsanwalt, um notwendige Fristen zu wahren.

 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt im Beamtenrecht vertreten wir Beamte bei einer anstehenden oder bereits eingeleiteten Beförderung und auch im Fall der Nichtbeförderung, Konkurrentenschutz im Raum Karlsruhe in Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Walzbachtal, Pfinztal, und Weingarten sowie auch deutschlandweit, vorwiegend im Landesrecht für Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz.

 

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